Kontaktadressen der Versammlungsbehörden

Die Anzeige einer Versammlung muss der zuständigen Versammlungsbehörde geschickt werden. Gemäß § 16 Versammlungsgesetz ist in Wien und anderen Statutarstädten die jeweilige Landespolizeidirektion zuständig, außerhalb davon die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Wien Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten Schottenring 7-9 1010 Wien Tel: +43 – (0)1 31 310 / 75301 Fax: +43 – (0)1 31 310 / … Kontaktadressen der Versammlungsbehörden weiterlesen